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   LG Dortmund, 24.10.2017 - 2 O 348/16   

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https://dejure.org/2017,50318
LG Dortmund, 24.10.2017 - 2 O 348/16 (https://dejure.org/2017,50318)
LG Dortmund, Entscheidung vom 24.10.2017 - 2 O 348/16 (https://dejure.org/2017,50318)
LG Dortmund, Entscheidung vom 24. Oktober 2017 - 2 O 348/16 (https://dejure.org/2017,50318)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückzahlung gewinnunabhängiger Ausschüttungen aufgrund Gesellschaftsvertrags; Auszahlung des Gewinns als Anspruch eines Kommanditisten; Gewährung eines Darlehens zur Sicherung der Rechte zum Abbau von Gold tragenden Grundstücken in Kanada

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.02.2016 - II ZR 348/14

    Gesellschaftsvertrag einer Publikumspersonengesellschaft: Auslegung der Regelung

    Auszug aus LG Dortmund, 24.10.2017 - 2 O 348/16
    Abzustellen ist dabei auf die Sicht eines verständigen Publikumspersonengesellschafters (vgl. BGH, Urteil vom 16.02.2016 - II ZR 348/14 Rn. 12).
  • BGH, 11.04.2013 - I ZB 61/12

    Zwangsräumung eines Hausgrundstücks: Anforderungen an die Bestimmtheit des

    Auszug aus LG Dortmund, 24.10.2017 - 2 O 348/16
    Dabei sind Gesellschaftsverträge von Publikumsgesellschaften zunächst nicht subjektiv, sondern nach ihrem objektiven Erklärungsbefund zu interpretieren (vgl. BGH NJW 2013, 2287 (2289)).
  • OLG Hamm, 09.02.2015 - 8 U 103/14

    Ansprüche der Gesellschaft gegen einen Kommanditisten auf Rückzahlung

    Auszug aus LG Dortmund, 24.10.2017 - 2 O 348/16
    Aber auch über die Regelung des § 169 Abs. 1 HGB hinaus sind Ausschüttungen an die Kommanditisten zulässig, wenn der Gesellschaftsvertrag dies vorsieht (OLG Hamm, Urteil vom 09.02.2015 - 8 U 103/14).
  • OLG Hamm, 15.08.2016 - 8 U 138/15

    Rückforderung gewinnunabhängiger Ausschüttungen an die Kommanditisten einer

    Auszug aus LG Dortmund, 24.10.2017 - 2 O 348/16
    Auf einen späteren Zeitpunkt abzustellen würde gegen den gesellschaftsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen, denn es wäre unbillig, wenn diejenigen Gesellschafter bevorzugt würden, die eine Rückzahlung der gewinnunabhängigen Ausschüttungen verzögern oder insgesamt verweigern und sich auf einen Rechtsstreit eingelassen haben (OLG Hamm, Urteil vom 15.08.2016 - 8 U 138/15).
  • OLG Hamm, 22.07.2015 - 8 U 99/14

    Ansprüche der Gesellschaft gegen einen Kommanditisten auf Rückzahlung

    Auszug aus LG Dortmund, 24.10.2017 - 2 O 348/16
    Es handelt sich vorliegend um ein "offenes Treuhandverhältnis" (vgl. BGH, Urteil v. 30.03.1987 - II ZR 163/16; OLG Hamm, Urteil v. 22.07.2015 - 8 U 99/14).
  • LG Duisburg, 09.08.2018 - 5 S 53/17
    Das in der Berufungsinstanz als Anlagen K 40 und K 41 neu vorgelegte Urteil des LG LG Dortmund (Urteil vom 22.08.2017, Az. 2 O 348/16, S. 6) beschäftigt sich mit der Frage der inhaltlichen Klarheit der Klausel ebenfalls nicht eingehend.
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